Helipur 5 Liter Kanister
Artikelnummer: 363138
Beschreibung
Zum Desinfizieren und Reinigen von thermostabilen Instrumenten und Artikeln aus Metall, Glas und Keramik. Wirtschaftlich: nur 1,5 % Lösung bei 60 Minuten Einwirkzeit.
- Desinfektion und Reinigung in einem Arbeitsvorgang; kontaminierte Instrumente werden direkt in die Gebrauchslösung eingelegt, manuelle Vor- und Nachreinigung ist in der Regel nicht erforderlich
- Aldehydfrei
- Sehr wirtschaftlich in der Anwendung
- Ultraschallbad geeignet
- DGHM-/VAH- und RKI-gelistet und in der IHO-Viruzidie-Liste
Hinweise
Gefahrenhinweise
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260 - Dampf nicht einatmen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 - Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Zusätzliche Hinweise
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvBKriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.